Fragen und Antworten

Lieferung oder persönliche Abholung?

Jeder Versand von Gold- oder Silberbarren erfolgt grundsätzlich als versicherte Lieferung über unser Wert-Logistik-Center. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit der diskreten Abholung in unseren Geschäftsräumen an. Die Auslieferung erfolgt nach Zahlungseingang und wird in der Regel noch am selben Tag per DHL-Paket an Ihre Wunschadresse in Deutschland oder der EU ausgeliefert. Jede Lieferung ist grundsätzlich durch DHL bis zu einer Höhe von  500 € und zusätzlich durch unsere Valorenversicherung bis zu einem Gesamtwert von 5000 € versichert. Lieferungen, die diesen Wert übersteigen sind ebenfalls möglich, müssen jedoch zuvor telefonisch oder schriftlich abgestimmt werden. 

Nach welchen Datenschutzrichtlinien arbeitet das Goldkontor?

Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Alle An- und Verkaufsgeschäfte werden diskret und anonymisiert (bis 2000 €) abgewickelt.

Kann ich 1 g Goldbarren in größere Einheiten tauschen?

Ein Eintausch in höhere Gewichtsklassen ist jederzeit kostenfrei möglich.

Sind Goldbarren bei der Einkommenssteuer und Steuererklärung zu berücksichtigen?

Goldbarren sind physische Wertgegenstände und bringen keine Zinsen. Folglich fällt auch keine Einkommensteuer an und es sind in der Steuererklärung auch keine Werbungskosten absetzbar. Gewinne aus dem Verkauf von Edelmetallen wie Gold sind frei von der Abgeltungsteuer. Wird Gold nach der Spekulationsfrist von einem Jahr mit Gewinn verkauft, so ist der Gewinn aus diesem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG nicht der Einkommensteuer zu unterwerfen.

Unterliegt der An- und Verkauf von Goldbarren der Mehrwertsteuer-Pflicht (Umsatzsteuer)?*

Der Kauf und Verkauf von Goldbarren ist von der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) befreit, sofern die Goldbarren als Anlagegold i.S. des § 25c Abs. 2 UStG zu qualifizieren sind. Das Kriterium lautet: Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 99,5%.

Was ist bei der Ein- und Ausfuhr von Goldbarren am Zoll zu beachten?

Bei Ihrer Reise aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (z.B. nach Luxemburg) oder aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) in die Bundesrepublik Deutschland haben Sie mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel (auch Edelmetalle wie Gold) im Gesamtwert von 10.000 Euro (pro Person) oder mehr nach § 12 a Abs. 2 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) mündlich anzuzeigen, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Sind die Angaben vollständig und schlüssig und liegen keine Anhaltspunkte für Geldwäsche oder die Finanzierung des Terrorismus vor, können Sie Ihre Reise ungehindert mit Ihrem Gold fortsetzen.

Kann ich Goldschmuck und Altgold für Goldbarren in Zahlung geben?

Das Goldkontor ist spezialisiert auf den Handel mit Gold und Silber und deren Handelsformen und Legierungen als Schmuck-, Anlage- oder Industriematerial. Ein Ankauf bzw. eine Inzahlungnahme ist jederzeit möglich.

Ist ein Goldsparplan von Vorteil?

Ein Goldsparplan vom Goldkontor ist individuell auf Ihre finanziellen Wünsche und Ziele zugeschnitten. Er ist an keine Mindestlaufzeit gebunden, in den Sparraten individuell gestaltbar und jederzeit kündbar. Kontinuität und Flexibilität sind die Stärken des Goldsparplanes. Viele kleine Sparschritte zu einem großen Vermögensziel.